Einen Tafelausweis und damit die Berechtigung, unser Angebot in Anspruch zu nehmen erhält wer
- Arbeitslosengeld II (“Hartz IV-Empfänger”)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII)
- bezieht oder glaubhaft darlegen kann, lediglich über ein Einkommen im Rahmen staatlicher sozialer Grundsicherungsleistungen zu verfügen.









